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Herzlich willkommen

Zertifizierter Anbieter für Angebote zur
Unterstützung im Alltag
nach § 45a SGB XI

Die Abrechnung kann direkt mit der Pflegekasse erfolgen

3.918 € pro Jahr zusätzlich zum Pflegegeld für eine Alltagsbegleitung

Wie setzt sich das Budget von 3.918 € zusammen?
Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 1.500,00 €
Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 1.612,00 €
Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 806,00 €
Nutzen Sie jetzt Ihr gesetzliches Budget für eine Alltagsbegleitung.
Einige der Budgets verfallen zum 31.12. jeden Jahres.

Unsere Leistungen
im Überblick

Frauen

Gespräche

Jemandem zu erzählen, wie der Tag war, worüber man sich gefreut hat, oder welche Sorgen man hat, ist sehr wichtig. Hier haben unsere Alltagsbegleiter ein offenes Ohr und nehmen sich für Sie oder Ihre liebste Zeit.

Man und Frau

Gesellschaftsspiele

Sie spielen gerne Karten, Mensch ärgere dich nicht oder Schach? Unsere Alltagsbegleiter auch. Sie sind gerne Ihr Partner und teilen den Spaß am Spiel mit Ihnen. Zu zweit ist es doch direkt schöner.

Man und Frau

Freizeitgestaltung

Wenn Sie gern mal ein Eis oder eine Waffel essen, oder einen leckeren Kaffee trinken gehen wollen, sich aber vielleicht ohne Begleitung nicht trauen, stehen Ihnen unsere Alltagsbegleiter gern zur Seite und begleiten Sie.

Man und Frau

Ausflüge

Sie sind nicht mehr so mobil, wie Sie es einmal waren, würden aber trotzdem gern einen Ausflug unternehmen? Hier unterstützen unsere Alltagsbegleiter gern und betreuen Sie bei Ihrer gemeinsamen Unternehmung.

Frauen

Hauswirtschaft

Die Betten und die Wäsche machen, kochen oder putzen sind Aufgaben, die sich gemeinsam mit unseren Alltagsbegleitern viel schneller und auch mit viel mehr Spaß erledigen lassen als allein.

Privatleistung

Hände

Besuchsdienst im Krankenhaus, Kurzzeitpflege, Pflegeheim

 •  Holen und bringen frischer Wäsche
•  Besorgen von Zeitschriften, Getränke, Obst
• Übernahme konkreter Aufträge (Botengänge, Telefonate)
•  An- und Abfahrtskosten incl.

Wichtige Info!
Während eines Krankenhausaufenthaltes ist uns es nicht gestattet – egal welcher Pflegegrad – über die Pflegekasse abzurechnen.

Preis
15,00 € je angefangene¼ Stunde Ausschließlich Privatrechnung

Man und Frau

Wohnungsversorgung bei Abwesenheit

Krankenhausaufenthalte, Reha, Kurzzeitpflege, Urlaub

Wichtige Info!
Während eines Krankenhausaufenthaltes ist uns es nicht gestattet – egal welcher Pflegegrad – über die Pflegekasse abzurechnen.

Abwesenheitsversorgung
• Briefkasten leeren, Blumen gießen, ggf. Versorgung von Kleintieren
•  Wäsche waschen

Rückkehrversorgung
•  Anstellen von Heizung, Einkauf frischer Lebensmittel
•  Hausnotruf Anmeldung 
•  Patient in Empfang nehmen
An- und Abfahrtskosten incl.

Preis
15,00 € je angefangene¼ Stunde Ausschließlich Privatrechnung

Pflegegrad

Entlastungsbetrag pro Monat

Pflegegrad 1

125 €

Pflegegrad 2

125 €

Pflegegrad 3

125 €

Pflegegrad 4

125 €

Pflegegrad 5

125 €

Hände

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich. Dies gilt auch schon für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Ziel dieser zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2–5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege. Die Ersatzpflege kann auch durch einen anerkannten Betreuungsdienst erfolgen bis zu einem Betrag von jährlich 1612 €.

Hände

Für weitere Rückfragen

kontakt
Frauen

Pflegesachleistungen

Als Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege gelten pflegerische Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung, was allgemein unter dem Begriff Grundpflege bekannt ist. Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2 können einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40% des Betrags für Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen.

Unterstützung ohne Pflegegrad

Ältere Menschen benötigen meist irgendwann Unterstützung im Alltag. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt diese durch ambulante Pflegedienste. Doch was ist mit Senioren, die noch zu fit sind und noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben? Menschen ohne einen Pflegegrad können unsere Unterstützung bei z. B. der Erledigung des Einkaufs oder wenn sie mal wieder in netter Gesellschaft sein wollen, in Anspruch nehmen.

Man und Frau

Über mich

Die Alltagsbegleitung Stein wurde im Jahr 2022 gegründet, mit dem Gedanken pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und so ein längeres Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Wir entscheiden gemeinsam mit ihnen und ihren Angehörigen, welche Art von Hilfe sie benötigen und welchen Stundenumfang sie wünschen, sodass am Ende ein individueller Betreuungsplan steht.

Ich als Gründerin der Alltagsbegleitung Stein stehe ihnen dabei immer persönlich zu Seite, damit wir für sie die bestmögliche Lösung finden.

Partner/Kontakt

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Entlastungsbeitrag?

Der Begriff „Entlastungsbeitrag“hat sich in unserem alltäglichen Sprachgebrauch durchgesetzt und wird häufig synonym für die korrekte Bezeichnung „Entlastungsbetrag“ verwendet.

Bei dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro handelt es sich um eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Der sogenannte Entlastungsbeitrag dient der Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Werbe, kommt den Entlastungsbetrag?

Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Wiehoch ist der Entlastungsbetrag nach Pflegegrad?

Der Entlastungsbetrag (auch „Entlastungsbeitrag“ genannt) ist bei allen Pflegegraden (1–5) gleich hoch und beträgt 125 Euro pro Monat.

Wofürdarf der Entlastungsbetrag von 125 Euro verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag darf für die folgenden Leistungen verwendet werden:
  • Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
  • z. T. die Pflege in einem Pflegeheim, diese rufen den Entlastungsbetrag nach § 43b für zusätzliche Betreuung und Aktivierung mit der Pflegekasse ab
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Pflegebedürftigen, die durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden
  • Alltagsbegleiter, die bspw. eine Begleitung zum Arzt oder zum Einkaufen leisten
Damit die Angebote zur Unterstützung im Alltag erstattet werden, müssen die jeweiligen Anbieter nach jeweiligem Landesrecht dafür zugelassen sein, Entlastungsleistungen anzubieten. Klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Pflegeversicherung ab, ob dies der Fall ist.

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

Der sogenannte Entlastungsbeitrag steht Ihnen zu, insofern Sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Sie müssen diesen nicht gesondert beantragen. Jedoch sollte beachtet werden, dass der Entlastungsbetrag an Leistungen gebunden ist. Es handelt sich dabei nicht um einen monatlichen Betrag, der pauschal ausgezahlt wird, sondern es findet lediglich eine Kostenerstattung statt. Sie müssen also die Rechnungen für die o.g. Leistungen monatlich bei der Pflegeversicherung einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Welche Anbieter sind für Entlastungsleistungen zugelassen?

Die Anbieter von Entlastungsleistungen müssen nach Landesrecht zugelassen sein. Nach § 45 im SGB XI müssen die Anbieter bestimmte Anforderungen erfüllen. Wichtig ist vor allem, dass durch die Leistungen pflegende Angehörige entlastet werden. Zu diesen Leistungen zählen u. a. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote sowie Alltags- und Pflegebegleiter.

Wer darf zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen?

Die erstattungsfähigen Leistungen dürfen nicht durch jeden erbracht werden. Es muss sich um offizielle Anbieter handeln, die nach Landesrecht anerkannt sind. Ihre Pflegeversicherung wird Ihnen Auskunft darüber geben, bei welchen Anbietern in Ihrer Nähe Sie Leistungen in Anspruch nehmen können.

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Wird der Entlastungsbetrag nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch ab dem01.07. des Folgejahres. D. h., Sie können Leistungen, die Sie in diesem Jahr in Anspruch nehmen, bis zum 30.06. des kommenden Jahres bei dem Pflegeversicherung einreichen. Wichtig ist, dass für alle Leistungen ein Nachweis, also eine Rechnung, vorhanden ist.

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